Studentencampus

Darum könnte es für Studierende bald keinen Onlinezugang zu Skripten mehr geben!

Geschrieben von Gadent

Ich bin auf einen Artikel von ze.tt (gehört zur Zeit) aufmerksam geworden, in dem über ein ab dem 1.1.2016 in Kraft tretendes Gesetz über die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material für Hochschulen, Schulen und Unis berichtet wurde. Ich habe mich darauf hin mal ein bisschen damit beschäftigt und bin offen gesagt einfach erschüttert. Ich möchte Euch in diesem Artikel mal darüber informieren.


Das betreffende Gesetzt ist der § 52a UrhG. Er regelt, dass „veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern“ online zur Verfügung gestellt werden dürfen, „soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.“

Das heißt also, dass Professoren und Lehrer bei dem Erstellen von eigenen Lehrskripten für ihren Zwecke Inhalte kopieren dürfen. Diese kopierten Inhalte dürfen dann den Studierenden und Schülern zugänglich gemacht werden. Meistens funktioniert das in Universitäten und Hochschulen über einen passwortgesicherten Zugang auf Vorlesungsserver oder über Ilias, Lea, oder welche Namen diese Seite sonst noch trägt.

Es ist weiterhin in § 52a geregelt, dass ein Geldbetrag gezahlt werden muss, wenn der oben erwähnte Sachverhalt zutrifft. Zur Zeit schließt die Bildungseinrichtung einen Gesamtvertrag mit der VG Wort beispielsweise ab, der einen Pauschalbetrag festsetzt. Die VG Wort (Verwaltungsgesellschaft Wort) ist in diesem Fall der Vertreter der urheberrechtlich geschützten Materialien und Vertragspartner der Bildungseinrichtungen.

So weit, so gut. Es werden Skripte und andere Inhalte den Studierenden und Schülern zur Verfügung gestellt und das ganze ist zum Urheberschutz vertraglich mit einer Verwaltungsgesellschaft geregelt.

Doch die VG Wort hat gegen dieses Modell vor dem Bundesgericht erfolgreich geklagt! Das Urteil wurde am 20.3.2015 gesprochen und es besagt, dass es ein vertretbarer Aufwand ist jedes einzelne übernommene Werk in Lehrunterlagen über eine Eingabemaske der VG Wort mitzuteilen. Das bedeutet auch, dass eine Abrechnung nicht mehr über einen Pauschalbetrag erfolgt, sondern jede einzelne Quelle pro Studierendem/Schüler bezahlt werden muss.

Und das war der Punkt, an dem meine Empörung überhand nahm. Was ist denn die Folge, wenn dieses Gesetzt nächstes Jahr in Kraft tritt?

Es wird sicher einen Teil von Lehrenden geben, die engagiert sind und ihrem Lehrkreis gerne weiterhin die Unterlagen online zur Verfügung stellen wollen. Diese müssten dann ihre gesamten Unterlagen durchgehen und jede zitierte Quelle einzeln eingeben.
Eine weitere Option ist, dass in der Onlineversion für Schüler/Studenten die urheberrechtlich geschützten Inhalte nicht mehr enthalten sind, sondern nur ein Verweis auf diesen Inhalt vorhanden ist. Ich frage mich auf wie vielen Seiten dann von einem 150 Seiten langen Skript noch wirklich Inhalt wäre und auf wie vielen einfach nur Verweise auf Bücher aufgeführt wären.

Die letzte und die für Professoren und Lehrer einfachste Möglichkeit ist es aber die Unterlagen gar nicht mehr mit den Kursteilnehmen zu teilen. Das Gesetzt bezieht sich ja nur auf das Teilen von Inhalten und nicht auf die reine Verwendung. Also verwenden sicherlich einige Professoren und Lehrer ihre Skripte und Materialien einfach weiter und stellen sie den Studierenden und Schülern einfach gar nicht mehr zur Verfügung.

Ich finde das ist wirklich eine Unverschämtheit. Wollte die Bundesregierung nicht mehr für die Bildung machen? Dann ist es natürlich sehr hilfreich den Zugang zu Bildung für Studierende und Schüler so in Gefahr zu bringen.
In der Industrie und der Gesellschaft allgemein wird zudem immer von der Entwicklung zu einer “digitalen Gesellschaft” gesprochen und auf der anderen Seite wird das Teilen und Vernetzen von Onlineinhalten so erschwert.

Ich bin der Meinung, dass man das nicht so einfach hinnehmen kann und hoffe mit diesem Beitrag viele Leute erst einmal über das Thema zu informieren. Der 1.1.2016 ist ja nicht mehr allzu weit entfernt und ich wünsche mir, dass das Thema viel mehr gehört wird.

Photo Credit: DimitryB, cc

Über den Autor/die Autorin

Gadent

Mein Name ist Daniel Steinert und ich studiere Maschinenbau an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Auf meinem Blog berichte ich über produktive Technologien für Studierende und gebe Tipps und Tricks, um das Studium besser zu meistern. Dabei dreht es sich vor allem um die Microsoft Surface Geräte und die Office Anwendung OneNote.

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