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Praktikumsdauer, Vergütung und Praktikumsvertrag

Ein Baum teilt seine Wurzeln in Praktikumsdauer, Vergütung und Praktikumsvertrag auf.
Geschrieben von Studiblog Staff

Während des Studiums, oder besser gesagt während den Semesterferien, ein Praktikum zu absolvieren um ein wenig Firmenluft zu schnuppern, ist immer eine Überlegung wert. Dadurch hast du mal Abwechslung von dem Hochschulalltag und wenn du dich später um einen Job bewirbst, macht es sich auch gut, dass du dich in deinem späteren Arbeitsfeld schon einmal umgeschaut hast. So ein Praktikum kann dir auch helfen, um festzustellen in welchem Bereich du später arbeiten willst oder eben auch nicht. Nicht jedes Praktikum ist gleich, weshalb wir dir nachfolgend ein paar Infos zusammengetragen haben zu den Themen Praktikumsdauer, Vergütung und Praktikumsvertrag.

Praktikumsdauer

Wie lange ein Praktikum dauert, ist sehr unterschiedlich. Schnupperpraktika beginnen schon bei einer Woche. Nach oben hin sind dabei keine Grenzen gesetzt. Da im Lehrplan der Hochschulen aber nur wenig Zeit zur Verfügung steht, dauern die meisten Praktika ca. zwei Monate. Längere Praktika sind in den Semesterferien eigentlich nicht möglich. Genügt diese Zeit nicht, um als Prüfungsleistung anerkannt zu werden, gibt es die Möglichkeit zu splitten. Dabei ist wichtig, ob das Praktikum in zwei oder mehreren verschiedenen Stellen absolviert werden darf, oder ob es im selben Unternehmen gemacht werden muss. Das könnt ihr der Prüfungsordnung entnehmen.Viele Unternehmen beschäftigen am liebsten Praktikanten, die mindestens drei Monate oder am besten noch länger bleiben.

Bei längeren Praktika kann eine bessere Einarbeitung im Unternehmen erfolgen und der Praktikant kann einen wesentlich größeren Beitrag zum Unternehmensziel leisten. Je länger die Praktikumsdauer ist, desto wertvoller ist auch deine praktische Erfahrung.

Vergütung

Für viele Arbeitgeber ist ein Praktikant zunächst einmal eine günstige Arbeitskraft, die keine oder nur eine geringe Vergütung erhält. Die Vergütung sollte bei der Auswahl einer Praktikumsstelle aber nicht an erster Stelle stehen. Meistens erhalten Praktikanten sogenannte Aufwandsentschädigungen wie z.B. einen Fahrtkostenzuschuss. Dafür gibt es aber leider keinen vorgeschriebenen Satz, weswegen es hier vor allem auf dein Verhandlungsgeschick ankommt. Wer aber Glück hat, bekommt 800 Euro monatlich. Üblich sind etwa zwischen 300 und 500 Euro pro Monat oder bei kurzen Praktika auch gar keine Vergütung.

Darüber hinaus gilt der Grundsatz: Je länger ihr in einem Unternehmen beschäftigt seid, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, finanziell dafür entlohnt zu werden. Bei einem Praktikum in einem großen Unternehmen, ist die Chance auf eine Vergütung höher. Aber nicht immer ist die größte und bekannteste Firma die beste Wahl für euer Praktikum. Gerade eher kleinere Betriebe, welche nur eine geringe Vergütung bieten, gewähren den Praktikanten oftmals mehr Freiheit und Eigenverantwortung bei der Mitarbeit an Projekten, da hier zusätzliche Arbeitskräfte sehr geschätzt werden.

Praktikumsvertrag

Ein Praktikumsvertrag legt alle grundsätzlichen Aspekte eures Arbeitsverhältnisses fest und dient damit als Orientierungshilfe für euch und euren Arbeitgeber. Festgehalten werden meistens die Art des Praktikums (freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum), die Dauer, der Einsatzbereich, die Arbeitszeiten und gegebenenfalls noch Angaben zu Vergütung und Urlaub. Ein weiterer wichtiger Teil des Vertrags ist in vielen Fällen eine Verschwiegenheitsklausel. Das heißt, dass du als Praktikant keine Firmeninterna nach außen tragen darfst und Stillschweigen über geplante Projekte bewahren musst. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings nicht zwingend nötig, auch mündliche Vereinbarungen sind möglich.

Dennoch ist es üblich, dass gerade bei längeren Praktika ein Vertrag sowohl vom Praktikanten als auch vom Arbeitgeber unterschrieben wird. Bei Praktika, die länger als sechs Wochen dauern, solltest du sogar auf einen Vertrag bestehen, der dich rechtlich absichert. Vor allem, was Arbeitszeiten und Tätigkeitsfeld angeht, schützt ein Vertrag vor ungewünschten Wendungen. Sollte eine Vergütung vereinbart sein, so ist es ratsam, diese in den Vertrag mit aufzunehmen. Sonst kann es passieren, dass du Vollzeit für das Unternehmen arbeitest und am Monatsende gar nichts dafür bekommst. Bezüglich des Urlaubsanspruches ist zu beachten, dass du bei einem Pflichtpraktikum keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub hast, bei einer freiwilligen Mitarbeit hingegen schon. Hier richtet sich die Höhe nach dem Bundesurlaubsgesetz, d.h. zwei freie Tage pro Monat. Eine Vorlage für einen Praktikumsvertrag für ein Pflichtpraktikum erhältst du in der Regel an deiner Hochschule.

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