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Arbeitszeugnis: Aufbau und Geheimsprache

Arbeitszeugnis - Aufbau und Geheimsprache: Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber das Arbeitszeugnis überreicht
Geschrieben von Studiblog Staff

Das Ziel jedes Berufseinsteigers ist es, so viel Berufserfahrung wie möglich zu sammeln. Nicht nur für einen selbst ist es wichtig, seine Fähigkeiten in der Praxis weiter auszubauen. Auch deine zukünftigen Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran, welche Qualifikationen du in den Job mitbringst, die dich vielleicht sogar von den anderen Bewerbern abheben. Aus diesem Grund verlangen die meisten Unternehmen neben Lebenslauf und Anschreiben in der Bewerbung auch Arbeitszeugnisse, um deine beruflichen und sozialen Kompetenzen einschätzen zu können. Doch Arbeitszeugnis ist nicht gleich Arbeitszeugnis. Es gibt einiges, worauf du achten solltest, wenn dir deine ehemalige Arbeitsstätte ein solches Zeugnis ausstellt.

Grundsätzlich solltest du dir nach jedem Praktikum beziehungsweise nach jeder anderweitigen beruflichen Tätigkeit ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Wie bereits erwähnt, erhältst du eine umfassende Bewertung über die Qualität deiner Arbeit, die du in der jeweiligen Firma geleistet hast und künftige Arbeitgeber bekommen einen Überblick über deine beruflichen Qualifikationen und sozialen Kompetenzen. Bei überdurchschnittlichen Beurteilungen ist die Wahrscheinlichkeit einer Festanstellung oder Ähnlichem natürlich um ein Vielfaches größer, als bei fehlendem oder sehr mangelhaftem Nachweis eines abgeschlossenen Praktikums.

Auf ein solches Arbeitszeugnis hast du sogar einen rechtlichen Anspruch. Nach §630 BGB „Pflicht zur Zeugniserteilung“ und § 109 GewO „Zeugnis“ hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung eines (einfachen) schriftlichen Arbeitszeugnisses. Lies dein Zeugnis genau durch und prüfe es auf formale und inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn du mit einem Satz nicht einverstanden bist, solltest du das sofort deinem Arbeitgeber melden, um darüber zu sprechen beziehungsweise eventuell eine Änderung vorzunehmen. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, steht dir gesetzlich ein Zeugnisberichtigungsanspruch zu, welcher vor dem Arbeitsgericht innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten geltend gemacht werden kann.

Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben den Personaldaten und der Dauer der Beschäftigung lediglich eine kurze Information zur Art der Tätigkeit, jedoch keine Angaben zu Aufgabenbereichen sowie Leistungsbewertung. Bei dieser einfachen Art des Zeugnisses kann dir ein potentieller Arbeitgeber aber unterstellen, dass du damit über schlechte Leistungen hinwegtäuschen willst. Daher solltest du immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist viel umfangreicher. Neben den Angaben aus dem einfachen Zeugnis umfasst es zusätzlich Informationen zu den Aufgabenbereichen sowie der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Die wichtigsten Arbeitsbereiche werden zuerst genannt. Die Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung drückt der Arbeitgeber über die Leistungsbeurteilung aus. Ein solches Zeugnis dient dem beruflichen Fortkommen und sollte daher stets wohlwollend verfasst werden. Schwammig formulierte oder schlechte Bewertungen haben in einem qualifizierten Arbeitszeugnis deshalb nichts zu suchen.

Aufbau Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt in der Regel folgendem Aufbau:

Einleitungsteil

In der Einleitung steht neben den Adressdaten und der Dauer der Beschäftigung meist eine kurze Vorstellung des Unternehmens und dessen Handlungsfeldern bzw. eine Beschreibung der Stelle, die du in diesem Zeitraum innehattest.

Aufgabenbeschreibung

Hier sollten alle Tätigkeiten aufgelistet sein, die du während deiner Beschäftigung im Unternehmen ausgeführt hast. Die Aufgabenbeschreibung kann eine Stichpunktliste sein oder als Fließtext angelegt werden. Vor allem bei längeren Aufzählungen wirkt eine Stichpunktliste jedoch übersichtlicher als ein Fließtext.

Leistungsbewertung

Der anschließende Leistungsteil bewertet sehr detailliert deine Arbeitsbereitschaft, die Art der Umsetzung von Aufgaben, die Arbeitsweise, deine Fachkenntnisse und natürlich auch deine Erfolge, die du in der Firma und auch für diese erzielt hast. Am Ende steht eine zusammenfassende Beurteilung der Leistungen, wodurch der allgemeine Zufriedenheitsgrad bestimmt wird. Die Formulierung „Alle Aufgaben hat er stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt“ entspricht so zum Beispiel der Note“sehr gut“. Ereignisse, die deine Privatsphäre betreffen oder einmalige Vorfälle, die für dein sonstiges Verhalten nicht typisch sind, dürfen keinen Platz im Zeugnis finden.

Beurteilung des Sozialverhaltens

Dieser Teil gibt einen Überblick über dein Sozialverhalten innerhalb des Unternehmens. Der Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten spielt ebenso eine Rolle, wie die Beziehung zu Geschäftspartnern oder Kunden der Firma. Pünktlichkeit, Höflichkeit, Einsatzfreudigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind hier die zentralen Bewertungskriterien.

Beendigungsformel

In der Beendigungsformel wird ausgedrückt, auf wessen Wunsch das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Hier gibt es drei Möglichkeiten. „Auf eigenen Wunsch“ bedeutet, dass du als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt hast. Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, ist z.B. „betriebsbedingt“ eine beliebte Formulierung. Wurde das Arbeitsverhältnis“in beiderseitigem Einvernehmen“ beendet, gab es einen Aufhebungsvertrag oder sogar eine Abfindung.

Dankes- und Bedauernsformel

An dieser Stelle kann das Arbeitszeugnis noch einmal stark aufgewertet werden. Der Arbeitgeber spricht dem Arbeitgeber seinen Dank für die Mitarbeit im Unternehmen aus und bedauert, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zukunftswünsche

Am Schluss gibt der Arbeitgeber seinem ausscheidenden Mitarbeiter noch gute Wünsche für die berufliche und private Zukunft mit auf den Weg. Anschließend folgen der Ausstellungsort, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Ausstellers.

Geheimsprache im Arbeitszeugnis

Ein gutes Zeugnis ist nicht gleich ein gutes Zeugnis, denn der Arbeitgeber darf nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts keine ausdrücklich negativen Bewertungen einfließen lassen. Deshalb kannst du oft auf den ersten Blick nicht erkennen, ob ein Arbeitszeugnis schlecht oder gut ist. Meist sind es kleine Wörter wie „nur“, „stets“ oder „sehr“, die den Unterschied ausmachen. Für viele negative Bewertungen gibt es mittlerweile eine Reihe von standardisierten Formulierungen im Arbeitszeugnis, die besser klingen, als sie wirklich sind. Letztendlich kommt es aber auf das Gesamtpaket an, das heißt eine mittelmäßige Bewertung verdirbt nicht gleich das ganze Zeugnis. Deswegen erklären wir dir hier die Geheimsprache im Arbeitszeugnis! 😉

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Im Folgenden ein paar Beispielsätze, die dir helfen werden, ein Gespür zu bekommen, was positiv und was eher negativ dargestellt wird:

  • sehr gut: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
  • gut: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.
  • befriedigend: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.
  • ausreichend: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
  • mangelhaft: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
  • ungenügend: Er/Sie hat die ihm/ihr hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben auszuführen.

Hier haben wir noch weitere Formulierungen, welche sich auf den ersten Blick sehr positiv anhören. Aber Vorsicht – der Teufel steckt im Detail:

Er/Sie hat alle Aufgaben ordnungsgemäß durchgeführt
⇒ unkreatives, bürokratisches Verhalten

Er/Sie war sehr tüchtig, und wusste sich gut zu verkaufen.
⇒ im Vordergrund stehender, unangenehmer Mitarbeiter

Er/Sie hat sich im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten eingesetzt.
⇒ trotz Bemühen, keine Leistung

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