Studentencampus

Antrag an den Prüfungsausschuss schreiben – Teil 3

Ein Student schreibt am Laptop einen Antrag mit der passenden Begründung für den Prüfungsausschuss
Geschrieben von Eli

Weiter gehts mit Tipps und Tricks zum Thema: Antrag an den Prüfungssausschuss schreiben. Teil 1 (Allgemeines zum Antrag an den Prüfungsausschuss) und Teil 2 (Schrittweise zur perfekten Begründung) sind bereits erschienen.

Ein abgelehnter Antrag – was nun?

Wie bereits ausführlich beschrieben, ist die Genehmigung deines Antrages an den Prüfungsausschuss in den allermeisten Fällen eine Ermessensentscheidung. Das bedeutet, dass der Prüfungsausschuss immer eine tatsächliche Entscheidung trifft und dass er dein Anliegen positiv aber auch negativ beantworten kann. Wenn deine Anfrage abgelehnt wird, bekommst du ebenso Bescheid wie bei einem erfolgreichen Antragsschreiben. Wenn der Prüfungsausschuss dir eine Absage schickt, dann solltest du nicht in Panik ausbrechen. Lass dich auf keinen Fall entmutigen, sondern versuche, das Beste aus der Lage zu machen. Nimm das Ablehnungsschreiben vom Prüfungsausschuss zur Hand. Es ist die Grundlage für deine weitere Vorgehensweise. Analysiere sowohl den Ablehnungsbescheid wie auch dein Antragsschreiben noch einmal genau, um herauszufinden, warum deine Anfrage abgelehnt wurde. Meistens enthält der Ablehnungsbescheid eine Begründung dafür, warum deine Beantragung abgelehnt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, musst du nach einem Termin beim Prüfungsausschuss fragen, um die Gründe persönlich zu erfahren.

Gründe für die Ablehnung

Als Grund für die Ablehnung kann der Prüfungsausschuss formelle Gründe angeben, die Gleichberechtigung aller Studierenden anführen, Widersprüche zu bestimmten Verordnungen oder auch den Widerspruch zu einer Grundsatzentscheidung nennen. Neben diesen organisatorischen und rechtlichen Gründen sind aber auch zahlreiche andere Gründe denkbar. Wenn du den Grund für die Ablehnung kennst, kannst du entscheiden, wie du weiter vorgehen willst. Lohnt es sich unter Umständen, hartnäckig zu bleiben und einen weiteren Anlauf zu starten, um zu bekommen, was du willst? Kannst du zum Beispiel etwas tun, um die Formfehler auszubessern? Könntest du einen neuen Antrag schreiben, in dem du dein Anliegen noch einmal, diesmal aber besser begründet, schilderst? Kannst du unter Umständen vielleicht einen Widerspruch gegen die negative Entscheidung einlegen?

Vorgehensweise nach der Ablehnung

Hat der Prüfungsausschuss deine Anfrage abgelehnt, dann musst du dich nicht zwangsläufig mit der Absage zufrieden geben. Es gibt auch nach einem Ablehnungsbescheid noch Möglichkeiten, um doch noch erfolgreich zu sein. Sei nicht demoralisiert und suche nach der geeigneten Strategie, um weiter vorzugehen. Ein Ablehnungsbescheid ist nicht immer das Ende einer Anfrage. Wenn du den Grund für die Ablehnung kennst, ergibt sich daraus die Strategie. Du hast zwei Alternativen: Kampf oder Aufgeben. Hast du Zeit und kannst dir die Wartezeit bis zur nächsten Prüfung erlauben? Kannst du es dir leisten, deine Semesterarbeit nicht abgeben zu können und riskieren, eine neue Arbeit im nächsten Semester anzufertigen? Wahrscheinlich nicht.

Also solltest du es in Erwägung ziehen, zu kämpfen. In manchen Fällen lohnt es sich nicht, weiter zu bohren, zum Beispiel dann, wenn deine Anfrage mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sie der Prüfungsordnung oder dem Hochschulgesetz maßgeblich widerspricht. Anträge, die dem Hochschulgesetz zuwider handeln, dürfen vom Ausschuss nicht genehmigt werden. Willst du in diesem Fall dein Glück versuchen, musst du eine Anwaltskanzlei um Hilfe bitten und dies kann teuer werden.

In den meisten anderen Fällen kann es sich aber lohnen, zumindest einen weiteren Anlauf zu wagen. Wenn die Begründung des Ausschusses zum Beispiel lautet „Aus Ihrem Schreiben ist nicht ersichtlich, um welche Prüfung es sich handelt“ dann liegt der Fehler eindeutig bei dir, weil dein Antragsschreiben nicht klar genug formuliert war. In diesem Fall solltest du umgehend ein neues Schreiben aufsetzen, das alle Tipps im Anfangsteil dieses Artikels beachtet und in dem du deinen Fehler behebst, einen logischen und klaren Antrag einreichst und eine positive Antwort erhalten kannst.

Du kannst Widerspruch einlegen

Wenn du dich gegen den Ablehnungsbescheid zur Wehr setzen willst, musst du einige Tipps beachten, damit dein Widerspruch Erfolg verspricht. Widerspruch kann jeder einlegen, der der Meinung ist, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist. Um richtig Widerspruch einzulegen, musst du ein Schreiben aufsetzen, in dem du formell Widerspruch gegen den Beschluss einlegst. In dem Brief beschreibst du die Situation, teilst klar und deutlich mit, dass du Widerspruch einlegen willst und du nennst die Gründe dafür, dass du der Meinung bist, dieser Widerspruch sei nicht gerechtfertigt.

Wichtig ist, dass du das Datum und die Aktennummer des Ablehnungsbescheids nennst, damit eindeutig ist, gegen welchen Beschluss du Widerspruch einlegst. Zudem musst du eine Begründung formulieren, die erklärt, warum der Beschluss nicht gerechtfertigt ist. Das kannst du in zwei bis drei einfachen Sätzen tun. Am besten fragst du einen Anwalt oder eine Jurastudentin um Hilfe, sodass dein Widerspruchsschreiben hieb- und stichfest sowie rechtlich richtig ist.

Ein Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen, also in Papierform und er sollte per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, so dass du den Beweis dafür hast, dass der Brief auch wirklich zugestellt wurde. Eine einfache Email ist im Falle eines Widerspruchs nicht ausreichend. Du musst aber nicht nur die Form wahren, sondern auch eine gewisse Frist einhalten. In deiner Prüfungsordnung steht, wie lange die Frist für einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist. Diese Frist musst du unter allen Umständen einhalten, sonst ist dein Widerspruchsschreiben ungültig und sinnlos. Dein Widerspruch muss immer eine logische Begründung enthalten.

Führe alle Argumente an, die du hast.

Sobald der Ausschuss deinen Widerspruch erhalten hat, läuft das Widerspruchsverfahren offiziell. Der Prüfungsausschuss muss dann offiziell auf dein Schreiben reagieren. Diese Reaktion sieht entweder so aus, dass dein Widerspruch abgelehnt wird oder der Prüfungsausschuss hebt den ursprünglichen Beschluss auf. In beiden Fällen erhältst du schriftlich Bescheid. Wird dein Widerspruch abgelehnt, hast du zwar noch immer die Möglichkeit, zur nächsten Instanz zu gehen, aber wenn es um eine Prüfungsanmeldung geht, lohnt sich der Aufwand einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in der Regel nicht, da er spätestens jetzt mit finanziellen Mühen verbunden ist.

Wenn du aber sicher bist, im Recht zu sein, kann eine Klage beim Verwaltungsgericht durchaus letztendlich zu einem positiven Ergebnis führen. Frage dich jedoch, ob du diesen Schritt wirklich gehen willst, denn er kostet neben den Anwaltskosten auch viel Zeit und Nerven. Erkundige dich bei deiner Rechtschutzversicherung, ob diese die Kosten für eine Klage übernimmt. Ein erfolgreicher Widerspruch beim Prüfungsausschuss führt dazu, dass der erste Beschluss nicht mehr gültig ist. In diesem Fall erhältst du vom Prüfungsausschuss einen neuen Bescheid, in dem der erste Bescheid aufgehoben und dein ursprünglicher Antrag schließlich positiv beschieden wird.

Viel Glück beim Stellen deines Antrages!

Über den Autor/die Autorin

Eli

"Es ist unweise und fruchtlos, sein Glück in der Meinung anderer zu suchen."

Einen Kommentar abgeben

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.