Gesetzlich, privat oder familienversichert? Welche Versicherungsvariante hat welche Vor- und Nachteile? Die Krankenversicherung im Studium:
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Studenten, die an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, unterliegen der Pflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge der gesetzlichen Pflichtversicherung werden nicht an eurem Einkommen gemessen, sondern basieren auf einem festen Beitragssatz, der für Studenten besonders niedrig angesetzt wird. Allerdings haben Studenten, die als Beschäftigte/Angestellte beziehungsweise hauptberuflich Selbstständige auftreten oder Empfänger von Renten (auch Waisenrente!) sind, kein Anrecht auf die studentische Krankenversicherung. Den günstigen Studenten-Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du bis zum 14. Fachsemester oder maximal bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres nutzen.
Werkstudenten und Minijobber (450-Euro-Job) aufgepasst: Für eingeschriebene Studenten, die neben dem Studium eine Beschäftigung ausüben, entfallen in der Regel die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung, die im Normalfall Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten. Das gilt jedoch nur, wenn sie ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen. Konkret heißt das, dass die wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden (Höchstgrenze für Werkstudenten) betragen darf, außer es wird überwiegend an Wochenenden oder in der Nacht gearbeitet. Außerdem darfst du nicht mehr als 26 Wochen im Jahr jeweils mehr als 20 Wochenstunden beschäftigt sein. Ansonsten entfällt dein Studentenstatus und du wirst wie ein „normaler“ Arbeitnehmer bei allen Teilen der Sozialversicherung komplett versicherungspflichtig. Genauere Informationen dazu erteilt dir deine Krankenkasse.
Familienversicherung
In der Regel bist du als Student bis zum 25. Lebensjahr (einen Tag vor dem 25. Geburtstag) in der Familienversicherung deiner Eltern kostenlos mitversichert. Diese kannst du nutzen, sofern ein Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist und du alle weiteren sonstigen Voraussetzungen nach § 10 Sozialgesetzbuch V erfüllst. Wenn dein Studium durch eine gesetzliche Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert wird (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer), so verschiebt sich auch die Altersgrenze um diese Zeit nach hinten.
Aber Vorsicht: Wenn du hauptberuflich selbstständig bist beziehungsweise dein Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung mehr als 450 Euro beträgt, kannst du dich nicht mehr kostenlos familienversichern. Das gilt auch, wenn ein Elternteil nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und dessen monatliches Gesamteinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Private Krankenversicherung für Studenten
Auch, wenn es ungewöhnlich klingt, Studenten können eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht dir im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einen individuell angepassten und jederzeit veränderbaren Leistungskatalog. Dazu ist eine umfassende und gute Beratung von einem Fachmann nötig. Wenn du von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung wechseln möchtest, musst du innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht einen Antrag auf Befreiung stellen. Wenn dieser genehmigt wird, ist die Befreiung jedoch unwiderruflich und gilt für den kompletten versicherungspflichtigen Zeitraum, also mindestens für die Dauer des Studiums.
Warum ist eine Private Krankenversicherung sinnvoll?
Zum Einen kannst du auf die Höhe der Beiträge aktiv Einfluss nehmen, je nachdem welche Leistungen du in Anspruch nehmen möchtest. Zum Anderen hast du die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn du in einem Jahr keine Versicherungsleistungen benötigt hast. Wenn du dich also bewusst für ein bestimmtes Leistungspaket im Krankheitsfall interessierst, kannst du das durch einen individuell zugeschnittenen Tarif realisieren.
Auch lange nach deiner Studentenzeit kannst du noch von der privaten Krankenversicherung profitieren: Wenn du nach dem Studium wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wirst, kannst du eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. Falls im späteren Berufsleben irgendwann keine Versicherungspflicht mehr vorliegt, weil die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde, kann in diesem Fall die private Krankenversicherung zu niedrigeren Beiträgen als zum Beispiel bei Neukunden fortgesetzt werden.
Auslandskrankenversicherung
Nicht nur um persönliche Erfahrungen zu sammeln, sondern auch für die berufliche Qualifikation wird ein Auslandsaufenthalt immer wichtiger. Du solltest jedoch niemals ohne entsprechenden Versicherungsschutz ins Ausland reisen. Der Abschluss einer Versicherung in deinem Gastland ist oftmals mit Problemen verbunden, da der Standard der medizinischen Versorgung und die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht unbedingt dem gewohnten deutschen Standard entsprechen. Die Sprachbarriere kommt noch erschwerend hinzu. Zudem übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherungen oft nur bedingt die Kosten für Behandlungen im Ausland. Auch Rücktransporte ins Heimatland sind grundsätzlich ausgeschlossen. Aus diesem Grund haben Versicherungsunternehmen speziell für Schüler und Studenten Versicherungstarife entwickelt, die auf einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind.