Studenten ABC

Meldepflicht und Wohnsitz

Zum Thema Meldepflicht und Studium: Blaues Hausnummernschild mit der Zahl 7.
Geschrieben von Studiblog Staff

Für viele von euch steht zu Beginn des Studiums ein Umzug in eine andere Stadt an. Damit verbunden ist die sogenannte Meldepflicht. Darunter ist die Pflicht zu verstehen, sich in dem Amt des Ortes zu melden, in welchen ihr gezogen seid.

Die Meldepflicht – Haupt- oder Nebenwohnsitz?

Dabei solltest du dich entscheiden, ob du die Wohnung in deinem Studienort als Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) oder Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) angibst. Gehörst du zu den Wochenendheimfahrern, kann die Studentenwohnung dein Nebenwohnsitz sein (als Hauptwohnsitz bleibt dabei dein Elternhaus bestehen) und andernfalls ist sie der Hauptwohnsitz. Im zweiten Fall braucht zuvor keine Abmeldung von dir am vorherigen Wohnort erfolgen, das regeln die Ämter unter sich.

Die Zweitwohnsitzsteuer

Falls die Wohnung an deinem Studienort als Zweitwohnsitz angegeben wird, musst du damit rechnen Zweitwohnsitzsteuer bezahlen zu müssen. Der Hintergrund dieser Steuer: Dort wo dein Erstwohnsitz ist, zahlst du im Normalfall deine Steuern. Das heißt, der Zweitwohnsitz geht in diesem Sinne leer aus. Da du aber die Infrastruktur und ähnliches an deinem Nebenwohnsitz nutzt, erheben manche Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Da du als Student zu den Geringverdienern zählst und ein Nebenwohnsitz für dich oft notwendig ist, steht diese Steuer stark in der Kritik. Die Höhe der Steuer ist kommunenabhängig und so gibt es auch manche Kommunen, die sie nicht verlangen. Auskunft darüber, ob du an deinem Studienort zur Kasse gebeten wirst, kannst du in dem dortigen Einwohnermeldeamt einholen.

Tipp

Komm deiner Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug nach, ansonst kann dir ein Bußgeld drohen, da eine Nichtummeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Steuervorteil

Durch eine doppelte Haushaltsführung kannst bestimmte Kosten dein Studium betreffend steuerlich geltend machen. Das funktioniert natürlich nur, wenn du die Wohnung an deinem Studienort als Zweitwohnsitz gemeldet hast. Die Fahrten nach Hause, Miete und ähnliches werden dabei als Werbungskosten angesehen wodurch du einen Verlustvortrag einreichen kannst. Dieser mindert dir später deine Steuerlast, wenn’s ans Steuern zahlen geht. Um aus dem ganzen einen Vorteil ziehen zu können, musst du natürlich deine Steuererklärung machen.

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