Studentenleben

Mietvertrag – Was ist zu beachten?

Junger Mann füllt gerade einen Mietvertrag aus
Geschrieben von Studiblog Staff

Die meisten Mietverträge für Wohnungen werden unter Zuhilfenahme von Musterverträgen abgeschlossen, welche mehr oder weniger umfangreich sind und nur bedingt auf die individuelle Mietsituation zutreffen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist keine Pflicht, dient jedoch bei Streitigkeiten zu Beweiszwecken. Daher sind schriftliche Verträge auch die Regel. Wird der Mietvertrag nur mündlich abgeschlossen, kannst du dich jedoch auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen. Damit bei der Unterzeichnung deines Mietvertrags sicher nichts schief geht, haben wir alle wichtigen Punkte für dich zusammengefasst.

Mietpreis

In großen Städten wie München und Hamburg sind die Mietpreise extrem hoch. Dort zahlen Studenten oft deutlich mehr für eine Wohnung als Studenten in kleineren Städten wie z.B. in Regensburg. Am besten schaust du einmal in den Mietspiegel. Den bekommst du für eine kleine Gebühr auch bei der Stadtverwaltung und erfährst so, wie hoch der durchschnittliche Mietpreis in deiner zukünftigen Hochschulstadt ist. Die Höhe der Miete kannst du aber grundsätzlich frei mit deinem Vermieter verhandeln. Es müssen lediglich die geltenden Grenzen des Wirtschaftsstrafgesetzes zu Mietpreiserhöhungen eingehalten werden. Deshalb sind Mieterhöhungen auch erlaubt, wenn sie vorher angekündigt werden.

In manchen Mietverträgen wird eine Staffelmiete vereinbart, wodurch künftige Mietpreiserhöhungen bereits im Vorhinein vertraglich festgelegt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass keine Überraschungen durch Mietpreissteigerungen auf dich zukommen. Ein Nachteil kann sich aber ergeben, wenn das ortsübliche Mietniveau nicht so stark gestiegen ist, wie die in deinem Vertrag vereinbarten Mietpreiserhöhungen. Staffelmieten dürfen grundsätzlich nämlich auch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Deswegen solltest du dir genau überlegen, ob du dir die Miete in ein paar Jahren noch leisten kannst.

Kaltmiete vs. Warmmiete

Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du dich genau erkundigen, ob der im Mietvertrag festgelegte Mietpreis die Kalt- oder Warmmiete ist. Die Kaltmiete ist die Grundmiete der Wohnung, die meist erstaunlich niedrig ist. Hinzu kommen aber noch zahlreiche Nebenkosten, wodurch der Mietpreis beträchtlich in die Höhe schießen kann. Zu den Nebenkosten gehören u.a. die Kosten für Warmwasser, Heizung, Müllgebühren oder Hausmeister. Die Warmmiete ist daher der wirklich interessantere Preis für dich, denn hier sind die Nebenkosten bereits mit eingerechnet.

Hausordnung

Im Gegensatz zum Mietvertrag, der das Verhältnis von Mieter und Vermieter regelt, betrifft die Hausordnung hauptsächlich das Miteinander der Mieter. So sind darin unter anderem gewisse Ruhezeiten und Reinigungspflichten festgelegt. Weil die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, ist sie für alle Bewohner verbindlich. Wenn du also um Mitternacht laut Musik hörst und somit die Ruhezeiten störst, kannst du eine Abmahnung vom Vermieter bekommen. Bei mehrfacher Abmahnung ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.

Hausverwaltung

Wenn du in größeren Mehrfamilienhäusern oder auch Studentenwohnheimen wohnst, gibt es unter Umständen auch eine Hausverwaltung, die als zentraler Ansprechpartner für die eigentlichen Vermieter beauftragt wurde dessen Interessen zu vertreten. Die Korrespondenz mit derselbigen kann je nach Unternehmen äußerst zäh, erfrischend, einfach oder auch unkompliziert sein. Für welche Fragen und Aufgaben solche Hausverwalter zuständig sind kann bei HGM-Hannover nachgelesen werden.

Arten von Mietverträgen und Kündigungsfristen

Grundsätzlich unterscheidet man befristete von unbefristeten Mietverträgen, jedoch sind unbefristete Verträge die Regel. Die Befristung eines Mietvertrages ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will, die Wohnung durch Baumaßnahmen modernisiert werden muss oder wenn bei einer Werksmietwohnung Betriebsbedarf besteht. Eine Befristung für die Dauer des Studiums ist somit nicht zulässig. Die Dauer der Laufzeit wird bereits zu Beginn exakt festgelegt und eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
Ansonsten werden Mietverträge meist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In Ausnahmefällen können für den Vermieter auch längere Fristen gelten, welche im BGB geregelt sind. Damit dir ein Vermieter kündigen kann, muss jedoch ein gesetzlich anerkannter Grund (z.B. Eigenbedarf oder Pflichtverletzung durch Mieter) vorliegen.

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Bild: pixabay

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