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Wichtig zu beachten beim Mindestlohn für das Jahr 2019/2

Mindestlohn - 2 Euro Stücke
Geschrieben von Redaktion

Mindestlohn.

Empfänger des Mindestlohns können sich dieses Jahr und nächstes Jahr über ein höheres Gehalt freuen. In zwei Schritten steigt der Mindestlohn von momentan 8,84 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Bei der Einführung des Mindestlohns 2015 lag dieser bei 8,50 Euro.

Deutliche Steigerung des Mindestlohns dank Tariferhöhungen

Empfänger des Mindestlohns haben bereits seit Anfang 2019 mehr Geld in der Tasche. Der Brutto-Mindestlohn in Deutschland stieg von 8,84 Euro auf 9,19. Der nächste Schritt folgt zum Jahreswechsel 2019/2020. Dann erhöht sich die Lohnuntergrenze auf 9,35 Euro. Über den zweijährigen Zeitraum betrachtet ergibt das eine Steigerung von rund 5,8 %. Was dies beim Nettolohn bedeutet, hängt von der individuellen Situation ab. Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer von circa 20 % zahlen alle. Die Steuerbelastung differiert dagegen erheblich, es kommt zum Beispiel auf mögliche Kinderfreibeträge an.

Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre

Die Entscheidung für diese Steigerung hat die Mindestlohn-Kommission getroffen. Sie setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen. Zwei Wissenschaftler als Berater kommen hinzu. Diese Kommission agiert in einem engen Rahmen. Sie muss sich an der allgemeinen Tarifentwicklung orientieren, kann bei gravierenden Gründen allerdings davon abweichen. Es bleibt aber eine politische Entscheidung. Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht, bisher sind Regierung und Bundestag den Vorschlägen gefolgt.

Mindestlohn in Deutschland: Ausnahmen gibt es weiterhin

Die Höhe des Mindestlohns ändert sich, die grundlegenden Regelungen bleiben bestehen. Dazu gehört die Pflicht für Arbeitgeber, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Auf dieser Basis lässt sich nachvollziehen, ob sie tatsächlich den verpflichtenden Mindestlohn in Deutschland bezahlen. Dasselbe trifft auf die Ausnahmen zu. Für bestimmte Personengruppen müssen Unternehmen keinen Mindestlohn überweisen. Konkret sind das unter anderem Pflichtpraktikanten, Azubis und unter gewissen Voraussetzungen Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme. Die komplette Liste ist auf folgendem Expertenbeitrag nachzulesen.

Kritik am Mindestlohn

Derweil reißt die Kritik am Mindestlohn in Deutschland nicht ab. Sie kommt aus zwei Richtungen. Die einen halten den Mindestlohn für zu hoch und bemängeln den bürokratischen Aufwand durch die Dokumentationspflicht. Sie kritisieren zudem, dass der Staat in die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber eingreift. Die anderen wollen eine deutliche Steigerung des Mindestlohns, ihrer Meinung nach ist er zu niedrig. Das fordert zum Beispiel Olaf Scholz. Auch andere Sozialdemokraten, die Linkspartei, die Grünen und Gewerkschaften plädieren für einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro die Stunde.

Unsicherheit: Was passiert nach der nächsten Wahl?

Die jetzige Regelung gibt Arbeitgebern bis Ende 2020 Planungssicherheit. Das gilt aber nur unter der Annahme, dass der Gesetzgeber nichts Neues beschließt. Es existiert ein Unsicherheitsfaktor: Die Große Koalition befindet sich in einem schwierigen Fahrwasser, ein Koalitionsbruch ist nicht ausgeschlossen. Sollte es tatsächlich zu einem Bruch und eventuell zu Neuwahlen kommen, werden die Karten neu gemischt. Dann kann es sein, dass eine künftige Regierung eine schnellere Erhöhung des Mindestlohns durchsetzt. Vielleicht setzt sie auch die teilweise kritisierte Kommission ab und stattdessen entscheidet ausschließlich der Bundestag. Unwahrscheinlich ist dagegen, dass der Mindestlohn in Deutschland gesenkt oder abgeschafft wird. Das fordert keine relevante Partei.

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