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N wie Numerus clausus (NC), Nachteilsausgleich und Nachrückverfahren

Numerus Clausus (NC): Zug, der an einer Schranke vorbei rast
Geschrieben von Joey

Numerus clausus (NC)

Der Begriff leitet sich von lateinisch numerus für Zahl und clausus für geschlossen ab und bedeutet übersetzt soviel wie „beschränkte Anzahl“. Er wird in den meisten Fällen einfach mit NC abgekürzt. Im Kontext von Hochschulen bedeutet der Numerus clausus, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Er wird eingesetzt wenn eine Hochschule für einen bestimmten Studiengang mehr Bewerber als zu freie Plätze hat. Das heißt also, dass er nur für eine bestimmte Anzahl an Studierenden ausgelegt ist und du dich somit nicht einfach immatrikulieren kannst, sondern dich bewerben musst. Bei der Studienplatzvergabe spielen beispielsweise die Abiturnote und die Anzahl der Wartesemester eine wichtige Rolle. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang kannst du dich auch erst dann einschreiben, wenn du einen Bescheid erhalten hast, dass der Studienplatz der deine ist.

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich ist grundsätzlich dafür da, um Chancengleichheit für alle Studierenden zu schaffen. Dieser Ausgleich kann nämlich von denen unter euch beansprucht werden, die aufgrund einer länger andauernden / chronischen Erkrankung oder Behinderung beim Ablegen von Leistungsnachweisen einen Nachteil haben. So ein Ausgleich kann beispielsweise eine Erlaubnis zum Hilfsmittelgebrauch oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten / Klausuren sein. Unser Tipp: Eine persönliche Beratung ist in jedem Fall hilfreich. Hier kannst du den Kontakt für deinen Hochschulstandort herstellen.

Nachrückverfahren

Das Nachrückverfahren spielt für dich eine Rolle, wenn du dich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessierst oder dich bereits für einen beworben hast. Nimmt ein schon zugelassener Bewerber seinen Studienplatz nicht an, rückt der nächste nach, der noch ohne Zusage ist und hat somit die Chance auf den Studienplatz. Das geht so lange, bis alle Studienplätze besetzt sind. Werden aber auf diese Weise nicht alle Plätze verteilt, werden diese unter den Teilnehmern des Losverfahrens vergeben.

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Bild: pixabay

Über den Autor/die Autorin

Joey

Das Leben ist kein Wunschponyschlecken. :)