Wenn du dir durch einen Studentenjob oder auch Nebenjob etwas dazu verdienen möchtest, musst du auf ganz schön viel achten. Wie viel darfst du arbeiten, ohne Steuern beziehungsweise Sozialabgaben zahlen zu müssen? Ab wann ist ein Job kein Minijob mehr? Wie funktioniert das eigentlich mit der Krankenversicherung? Hier erfährst du alles, was du beachten musst:
Nochmal die Facts zum Studentenjob:
Arbeitsvertrag
Mit dem Arbeitsvertrag geht’s los. Ohne solltest du erst mal gar nix machen. Darin sollte dann stehen:
- die Art des Jobs
- der Verdienst
- die Arbeitszeit
- die Kündigungsfrist
Elstam
= Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale
Eine Lohnsteuerkarte aus Papier brauchst du nicht mehr. Heute wird das alles elektronisch mit dem Verfahren Estam abgerechnet.
Geld
Auch für Studenten gilt der Mindestlohn von 8,50 (* mittlerweile 8,84) Euro. Und zwar auch dann, wenn du einen 450-Euro-Job hast.
Minijob
Bei einem 450-Euro-Job oder Minijob zahlt der Arbeitgeber alle Sozialabgaben. Du musst keine Steuern zahlen und auch nicht in die Rentenkasse einzahlen. Brutto ist hier also gleich netto.
Sozialversicherung
Wenn du einen Minijob hast oder Werkstudent bist, musst du keine Sozialabgaben zahlen. Also weder Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Wenn du mehr als 450 Euro verdienst, aber weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, musst du in die Rentenversicherung einzahlen. Arbeitest du mehr als 20 Stunden, musst du alle Abgaben zahlen, weil das Studium dann nicht mehr im Mittelpunkt steht. Eine Ausnahme sind die Semesterferien.
Einkommenssteuer
Kommst du über einen bestimmten Freibetrag, musst du Einkommenssteuer zahlen. Die Grenze sind 8.652 Euro. Außer du bist verheiratet: Dann ist sie doppelt so hoch.
Familienversicherung
Wenn du pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdienst und nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, kannst du über deine Eltern kostenlos krankenversichert bleiben. Aber nur, bis du 25 Jahre alt wirst.
Kindergeld
25 ist schon ein schicksalhaftes Alter. Bis dahin bekommst du nämlich auch Kindergeld. Kindergeld erhältst du unabhängig vom Verdienst. Solange du aufs Jahr hochgerechnet im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.