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Studium mit Behinderung planen

Studium mit Behinderung planen: Rollstuhlfahrer-Symbol mit Kompass-Symbol
Geschrieben von Studiblog Staff

Ein Studium will gut geplant sein. Das gilt besonders für Studierende, die durch eine Behinderung beeinträchtigt werden oder unter einer chronischen Erkrankung leiden. Diese müssen bereits im Vorfeld viele Hindernisse überwinden, bevor sie ein Studium überhaupt aufnehmen.

Hochschulwahl

Es versteht sich von selbst, dass sich jeder Studieninteressierte rechtzeitig informieren sollte, wo und was er studieren möchte. Für jemanden mit einer körperlichen Behinderung gilt das jedoch im besonderen Ausmaß. Zwar ist im Grunde jede Hochschule verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Studierende mit Behinderung problemlos zu allen Veranstaltungsorten gelangen und alle Angebote der Hochschule nutzen können. Dennoch ist (noch) nicht jeder Campus gleich gut für die Bedürfnisse von Studenten mit Behinderung ausgerüstet und nicht jede barrierefreie Uni ist gleich eine barrierefreie Uni.

Wenn du dich also erstmal für einen Studiengang entschieden hast, vergleiche zunächst die Hochschulen, die diesen anbieten und wie gut sie auf deine Bedürfnisse eingerichtet sind. Wenn du im Rollstuhl sitzt: Hat die Hochschule Rollstuhlrampen und Aufzüge, damit du auch zu einem Seminar im 3. Stock gelangen kannst? Wenn du schwerhörig bist: Können die Professoren und Kommilitonen bei Vorlesungen in Mikrofone sprechen, damit du trotzdem den Vorlesungsinhalten folgen kannst? Und wie sieht’s eigentlich mit einer behindertengerechten Unterkunft in einem der Studentenwohnheime aus? Alles Fragen, die du bereits im Vorfeld klären solltest. Wende dich am besten vor der Bewerbung an die Hochschule deiner Wahl und erkundig dich, wie es um die Barrierefreiheit dort bestellt ist. Die meisten Hochschulen haben bereits spezielle Anlaufstellen mit Beratern, die dir auch weiterhelfen können, wenn es um die Planung deines Stundenplanes geht.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es noch eine Besonderheit. Dort können Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderung einige Sonderanträge stellen. Hat sich deine Behinderung oder Krankheit beispielsweise nachweislich negativ auf deine Abiturnote ausgewirkt, kannst du einen Nachteilsausgleich beim Numerus Clausus erwirken. Ebenso kann dir Wartesemester angerechnet werden, wenn du behinderungsbedingt länger für deinen Schulabschluss gebraucht hast. Außerdem ist es möglich, nach dem erfolgreichen Stellen eines Härtefallantrags sofort zum Studium zugelassen zu werden oder dein bevorzugter Studienort wird bei eurer Bewerbung berücksichtigt. Das alles ist natürlich mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, doch du kannst damit einige Nachteile wieder wettmachen, die du sonst gegebenenfalls hättest.

Krankenversicherung

Hast du schließlich eine passende Hochschule für dich gefunden, musst du dich vor der Immatrikulation noch um deine Krankenversicherung kümmern. Wie für alle anderen auch gilt für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, dass sie mindestens bis zur Vollendung ihres 14. Fachsemesters bzw. nach Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig sind und eine Krankenversicherung benötigen. Bis zum 25. Geburtstag können alle Studierenden über ihre Eltern familienversichert bleiben, was vor Studienbeginn bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden muss. Danach ist der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung nötig. Studierende mit Behinderung können jedoch unter bestimmten Umständen auch nach Vollendung ihres 25. Lebensjahres weiterhin über ihre Eltern familienversichert bleiben.

Das ist dann möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du nicht eigenständig dazu in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt zu verdienen. Mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung und nach einer Untersuchung des Versorgungsamtes geht das meist recht unbürokratisch. Unter Umständen kann deine Versicherungspflicht auch verlängert werden, wenn dein Studium nachweislich wegen einer Behinderung oder Erkrankung länger dauert. Natürlich kannst du dich auch vor Beginn eures Studiums von deiner Versicherungspflicht befreien lassen und dich stattdessen privat versichern. Hierbei solltest du jedoch beachten, dass du diesen Schritt während der kompletten Dauer deines Studiums nicht wieder rückgängig machen kannst. Die Berater in dem für dich zuständigen Studentenwerk können dir in allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung ebenfalls weiterhelfen und dich neutral beraten.

Studiengebühren

Bis zum Wintersemester 2014/15 mussten Studierende in Niedersachsen allgemeine Studiengebühren bezahlen und in einigen Bundesländern werden nach wie vor sogenannte Langzeitstudiengebühren verlangt. Studierende, die nachweislich von einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung in ihrem Studium beeinträchtigt werden, können jedoch für diese Gebühren eine Ermäßigung oder gar einen vollständigen Erlass erwirken. Wie und in welchem Ausmaß dies genau gehandhabt wird, ist jedoch nicht einheitlich festgelegt, sondern ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich und muss auch bei diesen beantragt werden. Hierzu musst du in der Regel detailliert beschreiben, inwiefern du in deinem Studium eingeschränkt bist. Auch ärztliche Gutachten sind für einen Nachweis meist erforderlich. Entsprechende Formulare zur Gebührenbefreiung findest du an deiner Hochschule.

Unterkunft

Körperlich eingeschränkte Studierende müssen nicht nur bei der Wahl der Hochschule darauf achten, dass diese möglichst barrierefrei eingerichtet ist, sondern auch die Unterkunft muss behindertengerecht eingerichtet und möglichst günstig gelegen sein. Bei der Vergabe von Studentenwohnheimen werden Studenten mit Behinderungen daher meist bevorzugt berücksichtigt. Benötigst du aufgrund deiner Behinderung oder Krankheit eine Wohnung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, solltest du dich so früh wie möglich vor Semesterbeginn bei Studentenwohnheimen bewerben. Du solltest außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass du auf ein für deine Behinderung geeignetes Zimmer angewiesen bist. Sprich die Studentenwohnheime am besten auch direkt an.

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