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Nach dem Studium – Weiterbildung im Beruf

Beitragsbild zum Thema Weiterbildung im Beruf, zeigt Student am Schreibtisch sitzend
Geschrieben von Studiblog Staff

Wie heißt es so schön: Nach dem Studium ist vor dem Studium. Dass das Lernen nicht aufhört, sondern ein Leben lang notwendig bleibt, wird der ein oder andere schon am eigenen Leib erfahren haben. Die Leistungserwartungen in der Gesellschaft steigen immer weiter an und somit erhoffen sich viele durch zusätzliche Qualifizierungen in ihrem Job auch bessere Leistungen zu erzielen.

Warum eine Weiterbildung?

Zunächst einmal ist für den beruflichen Erfolg die Berufserfahrung nötig. Praktische Erfahrungen werden von den Arbeitgebern immer wieder gefordert. Und so ist es ratsam nach dem Studium auch möglichst schnell ins Berufsleben einzusteigen. Selten ist jedoch das benötigte Wissen im Arbeitsalltag deckungsgleich mit der erlernten Theorie im Studium. Diese Wissenslücken sollten möglichst schnell geschlossen werden. Oft helfen dabei nette Kollegen und eine schnelle Lernfähigkeit. Doch nicht immer ist dies alleine ausreichend. Verschiedene Funktionen im Unternehmen erfordern entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten direkt zu Beginn. Wer eine Leitungsfunktion übernehmen möchte, benötigt dazu Kenntnisse über Mitarbeiterführung und Konfliktmanagement.

Beitragsbild für den Text über die Weiterbildungsmöglichkeiten während des Studiums - Gezeigt wird ein Buch auf dem eine Brille und ein Textmarker liegt

Je nach Tätigkeit und Position ist eine Erweiterung des Wissens notwendig.

Bei weitergehenden Spezialisierungen auf ein neues Fachgebiet innerhalb der Firma, müssen sich in diesem Bereich erweiterte Kenntnisse angeeignet werden. Wer spezielle Aufgabenbereiche wie Betriebs- oder Personalrat mit übernehmen möchte, muss in diesem Bereich die notwendigen Fachkenntnisse aufweisen. Es tritt im Berufsleben also durchaus die Situation auf, in der „Learning by doing“ nicht mehr ausreichend ist und sich fehlendes Wissen über entsprechende Weiterbildungen angeeignet werden muss.

Welche Weiterbildung ist sinnvoll?

Sicher darf sich im Berufsleben in allen Bereichen weitergebildet werden, die einen Interessieren. Wer also aus reinem privatem Interesse sein Wissen erweitern möchte, dem wird über den Anspruch auf Bildungsurlaub auch hierzu eine Möglichkeit vom Arbeitgeber gegeben. Wer jedoch gezielt an seiner beruflichen Karriere oder persönlichen Weiterentwicklung arbeiten möchte, sollte allerdings die Weiterbildungen wählen, die für die angestrebte Position oder Funktion notwendig ist. Besonders in Leitungsfunktionen und Funktionen mit Verantwortung wird einiges an Wissen vorausgesetzt und sogar zum Teil vom Gesetzgeber ein entsprechender Weiterbildungsnachweis gefordert. So sind Weiterbildungen für eine Jugend & Auszubildenden Vertretung oder den Betriebsrat verpflichtend. Denn gerade in diesen Funktionen werden entsprechende rechtliche Grundlagenkenntnisse benötigt, um das Amt gewissenhaft und korrekt ausführen zu können. Ähnliches gilt für die Funktion als Personalrat oder die Vertretung anderer Personengruppen. Für Leitungsfunktionen sind Weiterbildungen meist nicht verpflichtend, doch nicht minder wichtig. Hier werden eine hohe Sozialkompetenz, Kritikfähigkeit und eine starke Kommunikationsfähigkeit erwartet. Oftmals gibt es hier noch jede Menge wissenswertes zum dazu lernen. Auffallend ist, dass viele Führungskräfte ihre Kompetenzen falsch einschätzen. Ihr eigenes Bild von sich und das Bild, das die Mitarbeiter von ihnen haben, stimmen oftmals in vielen Punkten nicht überein. Um als Führungskraft einen guten Job zu machen sind also auch hier Fort- und Weiterbildung für Führungskräfte anzuraten. Ebenso sind fachliche Spezialisierungen ratsam, wenn jemand sich beruflich in eine ganz bestimmte Richtung weiterentwickeln möchte. Allerdings können von Zeit zu Zeit auch ganz grundsätzliche fachbezogene Weiterbildungen sinnvoll sein, um Neuerungen auf dem Markt nicht zu verschlafen. Vor allem in schnelllebigen Bereichen wie der IT oder Technik sollten Weiterbildungen durchgeführt werden, erst recht, wenn sie vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden.

Wie können Weiterbildungen gefördert werden?

Grundsätzlich sollte auch von Seiten des Arbeitgebers ein Interesse an fachlichen Weiterbildungen seiner Mitarbeiter bestehen. Solange der Lehrinhalt mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht, ist es sogar oftmals so, dass der Betrieb die Kosten für den Lehrgang übernimmt. Zumindest aber muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen bezahlten Bildungsurlaub gewähren. Dieser beträgt pro Kalenderjahr bis zu fünf Arbeitstage. Kosten für die Weiterbildung selbst oder An- und Abfahrtskosten müssen nicht übernommen werden.

Beitragsbild im Text für den Beitrag zur Weiterbildung während des Berufs - Dargestellt wird ein Taschenrechner und ein Füller

Weiterbildungen müssen nicht unbedingt aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Anders hingegen sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung vom Arbeitnehmer erwartet. Dann ist er auch verpflichtet die entstehenden Kosten zu tragen. Die Kurskosten, eventuelle Unterbringungskosten sowie An- und Rückfahrt sind zu übernehmen. Ähnlich sieht es bei Weiterbildungen aus, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Übt daher ein Mitarbeiter das Amt des Personal- oder Betriebsrats aus, muss der Arbeitgeber ihn auch hierfür freistellen. Liegt die An- und Abreise sowie die Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit, hat der Arbeitnehmer laut BAG (Betriebsarbeitsgremium) ein Anspruch auf Freizeitausgleich. Reise-,  Verpflegungs- und eventuelle Übernachtungskosten müssen auch vom Arbeitgeber getragen werden. Handelt es sich um eine Weiterbildung, die nicht vom Arbeitnehmer übernommen wird, gibt es in jedem Bundesland noch weitere Fördermöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können. – So existieren beispielsweise Aus- und Weiterbildungskredite oder Bildungsgutscheine. Letztere gelten als Zuschuss zu Weiterbildungsmaßnahmen. Voraussetzung hierbei ist, dass das Jahreseinkommen nicht höher als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten liegt. Auch die Zuschusshöhe ist auf 500 Euro begrenzt. Informationen zu Weiterbildungen und staatlichen Finanzierungsprogrammen können über das bundesweite Infotelefon zur Weiterbildung eingeholt werden. Bildungsprämie, Bildungscheck und Qualifizierungschecks gelten als die gängigsten Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung. Somit ist gewährleistet, dass auch Menschen mit weniger Einkommen Fortbildungs- und damit auch berufliche Aufstiegsmöglichkeiten erhalten.

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