Medizinstudenten

Mediziner-ABC: Z wie Zahnmediziner und Zeugnis

Mann im Anzug deutet auf ein Zeugnis.
Geschrieben von Studiblog Staff

Die nächsten erklärten Begriffe aus unserem Studenten-ABC für Mediziner sind Zahnmediziner und Zeugnis.

Unsere Auflistung ist kein klassisches medizinisches Lexikon – reine Definitionen von medizinischen Fachbegriffen und -gebieten gibt es genug. Es wird hier vielmehr versucht Fragen zu beantworten, die vor oder zu Beginn Deines Medizinstudiums auftauchen. Natürlich ist unser besonderes Lexikon nicht vollständig. Wenn Du also wichtige Begriffe hast, die Deiner Meinung nach in unserer Auflistung fehlen, freuen wir uns über Deine Nachricht.

Zahnmediziner

Angehende Zahnmediziner sitzen in der Regel nur im vorklinischen Teil mit dir in den Vorlesungen.

Der vorklinische Teil dauert bei Zahnmedizinern in der Regel fünf Semester, also ein Semester länger als bei Medizinern. Dafür ist der zweite Studienabschnitt mit ebenfalls fünf Semestern kürzer. Zahnmediziner sind ab dem ersten Semester auf ihr Fachgebiet festgelegt, verfügen daher über ein größeres Fachwissen, sind aber nicht so breit aufgestellt wie Mediziner.

Eine Besonderheit für angehende Zahnmediziner sind die „Phantomkurse“. In Phantomkursen werden schon ab dem ersten Semester Phantom-Patienten behandelt. Das heißt, der Student hat einen Plastikkopf mit Gummimaske vor sich und übt seine ersten zahnmedizinischen Behandlungen an ihm.

Nach dem Physikum scheiden sich die Wege weitgehend, da die Studenten der Zahnheilkunde andere Schwerpunktkurse belegen.

Zeugnis

Sowohl nach Praktika, Famulaturen als auch nach PJ-Tertialen ist es sinnvoll, sich ein Zeugnis von einem Oberarzt oder dem Chefarzt zu erbitten. Lass dich nicht abwimmeln oder hinhalten, laut § 109 der Gewerbeordnung (GewO) und § 630 des BGB sind Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Arbeitszeugnis auszustellen. Diese Passagen sind auch auf das Praktikumszeugnis anwendbar.

Gute Zeugnisse helfen auf jeden Fall bei späteren Bewerbungen. Es macht jedoch immer Sinn, die Formulierungen genau anzusehen. Hinter mancher wohlklingenden Floskel verbirgt sich bei genauerem Hinsehen nur eine mittelmäßige Bewertung. Wenn du eine Formulierung als ungerechtfertigt empfindest, ist es durchaus rechtens, beim Verfasser des Zeugnisses nachzufragen. Immer wieder kommt es vor, dass Chefs gar nicht das sagen wollten, was ihre Formulierung im undurchsichtigen „Zeugnisdeutsch“ bedeutet. Am besten befragst du im Zweifelsfall eine Suchmaschine deines Vertrauens nach „Zeugnisdeutsch“.

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https://studiblog.net/2017/12/04/arbeitszeugnis-codes-bewertung-aufbau/

https://studiblog.net/2017/02/06/zahnarzt-student/

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