Herausforderungen annehmen und wissen wie man sie meistert!
Studieren ist nicht immer einfach, das weiß jeder. Der ständige Leistungsdruck, und chronisch pleite zu sein können sehr zermürbend wirken. Doch manche Studenten müssen sich darüber hinaus noch weiteren, ganz besonderen Herausforderungen, stellen. Welche das sind und wie du sie meisterst, erfährst du hier.
Studieren mit Kind – trotz Nachwuchs den Abschluss schaffen
Während des Studiums schwanger werden, das stellt weibliche Studis vor große Herausforderungen. Zusätzlich zu den Anforderungen des Studiums auch noch ein Baby versorgen zu müssen, ist schließlich kein Pappenstiel. Viele jungen Mamas brechen ihr Studium daher ab. Dabei ist das gar nicht nötig. Mit einer guten Planung und Organisation kannst du deinen Uni-Abschluss trotzdem schaffen.
Unterstützung durch die Unis
Die Universitäten in Deutschland haben unterschiedliche Angebote für ein Studium mit Kind. Sie unterstützen und beraten junge Familien in Sachen Kinderbetreuung, damit der Balanceakt zwischen Uni-Alltag und Windeln wechseln leichter wird. Was es an deiner Uni an Angeboten für Familien gibt, erfährst du in den entsprechenden Infoveranstaltungen. Grundsätzlich bieten Unis aber spezielle Programme und Serviceleistungen an.
Das sind zum Beispiel Wickelräume in den Unigebäuden oder Kindertagesstätten direkt auf dem Campus. Dort kannst du dein Kind halb- oder ganztags betreuen lassen und in der Zeit sorgenfrei deinem Studium nachgehen. Sollte es mit der Betreuung in der Kindertagesstätte mal nicht klappen, gibt es in manchen Unis spezielle Eltern-Kind-Zimmer, die im Notfall reserviert werden können. Dort kannst du deinen Nachwuchs versorgen und parallel dazu deine Uniarbeiten erledigen. Das ist besonders praktisch, wenn wichtige Abgaben anstehen.
Kind und Studium finanzieren
Studieren an sich ist schon teuer, mit einem Kind fallen zusätzliche Kosten an. Das nagt ganz schön an den finanziellen Polstern, die du dir mühevoll zusammengespart hast. Doch keine Sorge, es gibt staatliche Hilfsmittel, die dich in Geldfragen unterstützen:
- BAföG: Zusätzlich zum normalen BAföG, gibt es einen Zuschlag für die Kinderbetreuung von monatlich 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere. Aber Vorsicht: Unterbrichst du dein Studium wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung länger als drei Monate, werden deine BAföG-Zahlungen eingestellt.
- Mutterschaftsgeld: Ab sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen danach, bekommst du Mutterschaftsgeld. Das steht aber nur den wenigsten Studenten zu. Denn vorausgesetzt wird, dass du schon vor der Geburt versicherungspflichtig erwerbstätig warst.
- Elterngeld: Selbst, wenn du vor der Geburt deines Kindes noch nicht erwerbstätig warst, hast du Anspruch auf Elterngeld. Hast du das beantragt, bekommst du ein Jahr lang maximal 300 Euro monatlich.
- Betreuungsgeld: Sobald das Elterngeld nicht mehr gezahlt wird, bekommst du im Monat 100 Euro, um die Betreuung deines Kindes in einer Kindertagesstätte zu finanzieren. Wichtig ist nur, dass du den Antrag bis zum 36. Lebensmonat des Kindes stellst.
Studieren mit Behinderung – die damit verbunden Herausforderungen, im Studienalltag gut meistern
Eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung sorgen für viele Hindernisse im Uni-Alltag, die es zu überwinden gilt. Betroffene können oft nicht einfach so über den Campus laufen, Stufen und Treppen werden für sie zu Barrieren. Manche haben wegen einer Erkrankung nicht die nötige Kraft, um den Anstrengungen standzuhalten, die das Lernen so mit sich bringt. Doch es gibt Hilfen, die das Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung leichter machen.
Mit Assistenten den Alltag meistern
Sogenannte Studienassistenten helfen allen Studenten, die durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung auf Unterstützung angewiesen sind. Sie sitzen mit in Vorlesungen oder Prüfungen und unterstützen dich beim Schreiben und beim Lesen von Aufgabenstellungen. Aber auch beim Essen in der Mensa oder wenn du Bücher aus der Bibliothek ausleihen musst, sind sie zur Stelle. Persönliche Assistenten unterstützen dich in deiner Wohnung bei der alltäglichen Pflege und Arbeiten im Haushalt.
Hindernisse beim Studieren
Referate halten, Hausarbeiten schreiben, Prüfungen ablegen – kaum ein Student macht das gerne. Bei manchen macht eine Behinderung oder eine chronische Krankheit solche Dinge aber noch schwieriger. Damit Betroffene trotzdem ihren Uni-Abschluss schaffen, gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich. Das heißt, dass die Bestimmungen des Studiums an die jeweiligen Möglichkeiten angepasst werden, etwa durch verlängerte Prüfungs- oder Abgabezeiten.
Finanzielle Hürden
Mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung fallen im Studium oft höhere Kosten an. Gleichzeitig ist es Betroffenen nicht unbedingt möglich, einen Nebenjob auszuüben, um die Ausgaben zu finanzieren. Für solche Fälle gibt es verschiedene Unterstützungen. Zum Beispiel gibt es Sonderregelungen für BAföG. Ansonsten können Studierende mit Behinderung wie alle anderen auch BAföG und/oder einen Studienkredit beantragen und sich für ein Stipendium bewerben. Dazu können Gelder aus der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung kommen.
Noch unter 18? – Herausforderungen für Minderjährige an der Uni
Dank G8 das Abi schon nach der 12. Klasse in der Tasche zu haben, hat seine Vorteile: du musst nicht so lange die Schulbank drücken und kannst früher in einem Job Geld verdienen. Wer nach dem Abi kein Freiwilliges Jahr macht oder eine Auszeit im Ausland nimmt, kann schon mit 17 anfangen zu studieren. Im Wintersemester 2016/2017 waren es laut Statistischem Bundesamt immerhin schon 4.279 minderjährige Studenten in Deutschland. Das Studieren unter 18 hat allerdings so seine Tücken.
„Mami, unterschreib mal bitte“
Solange du noch keine 18 bist, darfst du nicht selbst deine Unterschrift unter Formulare, Anträge und so weiter setzen. Dafür müssen weiterhin deine Eltern herhalten. Du selbst darfst nicht einmal deinen Bibliotheksausweis beantragen. Für Exkursionen in deinem Studienfach brauchst du die schriftliche Erlaubnis von Mama oder Papa. Nicht zu vergessen ist der Mietvertrag: Wenn du dir für dein Studium eine eigene Wohnung nehmen willst, müssen deine Eltern auch deinen Mietvertrag unterschreiben. Egal was ansteht, die Bürokratie wird dir immer ein Hindernis sein, bis du endlich volljährig bist.
Das Ganze ist sicherlich etwas unangenehm gegenüber den Kommilitonen, die längst nicht mehr auf die Unterschrift ihrer Eltern angewiesen sind. Außerdem kann es unter Umständen ganz schön (zeit-)aufwendig sein, wenn du jedes Mal bei deinen Erziehungsberechtigten anklopfen und nach ihrer Zustimmung fragen musst. Doch es gibt eine Lösung für dieses U18-Problem und die nennt sich Generalvollmacht. Wenn dir deine Eltern eine solche Vollmacht ausstellen, kannst du dich selbst um solche Angelegenheiten kümmern, für die eine Unterschrift nötig ist. Einfach die Vollmacht vorzulegen, macht viele Situationen im Studium um einiges unkomplizierter, als wenn du dafür immer deine Eltern rekrutieren musst.
Eingeschränktes Partyleben
Studentenpartys sind tolle Gelegenheiten, um neue Leute kennen zu lernen und vom Alltag abzuschalten. Das möchtest du dir als Studienanfänger sicher nicht entgehen lassen.
Allerdings macht dir auch hier deine Minderjährigkeit einen Strich durch die Rechnung. Denn wer noch keine 18 ist, darf nur bis 24 Uhr ausgehen und natürlich keinen harten Alkohol trinken. Alles, was über Bier und Wein hinausgeht, ist gemäß Jugendschutzgesetz tabu. Daran wirst du dich bis zum nächsten Geburtstag leider halten müssen – es sei denn, du hast einen Erziehungsberechtigten im Schlepptau.
Jobsuche mit Hindernissen
Die meisten Studenten haben einen, manche sogar mehrere Nebenjobs, mit denen sie ihren Kontostand aufbessern, damit eben nicht am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig ist. Doch wenn du noch minderjährig bist, ist das mit der Suche nach einem Nebenjob so eine Sache.
Wer unter 18 ist, darf nämlich nicht einfach so jeden x-beliebigen Job anfangen. Es gelten strenge Regelungen, die deine Arbeitszeiten und den Job an sich betreffen: Du darfst nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten und zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen. Außerdem darfst du nach Jugendschutzgesetz nicht mehr nach 24 Uhr arbeiten.
Was die Jobs angeht, fallen alle raus, die für deine Gesundheit oder Sittlichkeit schädlich sind. Damit sind Tätigkeiten gemeint, bei denen du Hitze, Kälte, Staub, Dämpfen und all solchen Dingen ausgesetzt bist. Da du keinen Alkohol ausschenken oder verkaufen darfst, ist auch Barkeeper als Nebenjob raus. Dafür sind Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Babysitten, Kellnern und ähnliche Jobs für Minderjährige ideal.
Welche Herausforderungen im Studium hast du zu bewältigen? Lass uns und andere an deinen Erfahrungen teilhaben und schreib uns!
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