Wenn du an deiner Hochschule weiterhin immatrikuliert bleiben möchtest – was du solltest, wenn du deinen Abschluss noch nicht in der Tasche hast – musst du jedes Semester erneut die sogenannte Rückmeldung vornehmen. Du bestätigst der Hochschulverwaltung damit, dass du auch im nächsten Semester dieselbe Hochschule und denselben Studiengang besuchen wirst. So kann die Verwaltung zum einen besser Planen und zum anderen geht es natürlich auch um die Finanzierung der Hochschule und ihrer Institutionen.
Für was zahlst du bei der Rückmeldung?
Der zu zahlende Betrag wird von deiner Hochschule vorgegeben. Er setzt sich aber natürlich nicht willkürlich zusammen. Wenn du dich rückmeldest, zahlst du zum einen den Sozialbeitrag an das Studentenwerk und zum anderen die Semestergebühren für den AStA (entweder mit oder ohne Semesterticket – das wird von deiner Hochschule festgelegt). Damit du genau weißt, wo dein Geld hingeht, hier zunächst einmal die Dinge, die du dem Studentenwerk durch deinen Sozialbeitrag mitfinanzierst:
- Mensa
- Cafeteria
- Psychologische und rechtliche Beratungsstellen
- Wohnheime
- Kinderbetreuung für studierende Eltern
- etc.
Der AStA bekommt einen kleinen Teil des Semesterbeitrags, den du zahlst, zur Verfügung gestellt, um sich davon zu finanzieren. Sie kümmern sich um:
- Sozialberatung
- Rechtsberatung
- Wohnungs- und Arbeitsvermittlung
- Verhandlungen das Semesterticket betreffend
- Organisation von Events und Partys
- etc.
Termin nicht verpassen!
Da die meisten Hochschulen dich nicht per Mail oder sonstiges an deine Rückmeldung erinnern, solltest du den Termin immer im Blick haben. Am besten speicherst du ihn dir bereits am Anfang des Semesters in deinen Smartphone-Kalender oder trägst ihn in deinen Taschenkalender ein. So bist du auf der sicheren Seite und dir droht nicht im schlimmsten Fall die Exmatrikulation.
Solltest du den Termin doch einmal verschlafen (keine Sorge, du bist Student – da ist sowas menschlich!), solltest du dich schnellstmöglich an das Studentensekretariat wenden und dort versuchen, die Gebühren nachzuzahlen. Es kann passieren, dass es dir verweigert wird oder du, zuzüglich zu den Gebühren, einen Säumniszuschlag zahlen musst. Das sind vermeidbare Ausgaben und Stress.
Mehr aus unserem Studenten-ABC:
- A wie Abschluss oder AStA
- B wie Bachelor oder BAföG
- C wie Campus (mit Ranking!)
- D wie DAAD, Dekan, dies academicus und Dozent oder Diplom, Dissertation und Doppelstudium
- E wie Evaluation, Erasmus und Eliteuniversität oder Exzerpt
- F wie Fachhochschule und Fachabitur oder Fachschaft, Fakultät, Forschungssemester und Fußnote
- G wie Gaudeamus igitur, Gasthörer und Grundstudium
- H wie Habilitation oder Hausarbeit, Hiwi, Hochschulranking und Hochschulzugangsberechtigung
- I wie Immatrikulation und Internationaler Studentenausweis (ISIC)
- K wie Kanzler, Klausur, Kolloquium, Kommilitone und Konvent
- L wie Langzeitstudiengebühren, Latinum und Lehrstuhl oder Literaturverzeichnis erstellen (mit Beispielen)
- M wie Master oder Matrikelnummer, Mensa und Modul oder Meldepflicht
- N wie Numerus Clausus (NC), Nachteilsausgleich und Nachrückverfahren
- O wie Orchideenfach, OPAC und O-Woche
- P wie Praktikum oder Promotion oder PowerPoint
- Q wie Quellennachweis
- R wie Regelstudienzeit
Bild: flickr ©Anka Albrecht